Rechtsprechung
   VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37502
VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402 (https://dejure.org/2023,37502)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04.12.2023 - W 4 S 23.1402 (https://dejure.org/2023,37502)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2023 - W 4 S 23.1402 (https://dejure.org/2023,37502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,37502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1; BayBO Art. 76 S. 2; VwZVG Art. 34; VwZVG Art. 35
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung, unmittelbarer Zwang in Form von Gebäudeversiegelungen ohne vorherige Androhung bei drohender Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung, unmittelbarer Zwang in Form von Gebäudeversiegelungen ohne vorherige Androhung bei drohender Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Würzburg, 08.03.2022 - W 4 K 20.553

    Anfechtungsklage gegen isolierte Zwangsgeldandrohung, weiterhin bestehende

    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Auch dieser Bescheid wurde bestandskräftig, nachdem die diesbezügliche Klage (W 4 K 20.553) rechtskräftig abgewiesen worden war.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren W 4 K 23.1400, W 4 K 20.553, W 4 S 20.554 und W 4 K 08.2251 sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die entsprechenden Ausführungen im Beschluss vom 28. Mai 2020 im Verfahren W 4 S 20.554 (vgl. S. 8 des Beschlusses unter 2.1.2.2.) und die Entscheidungsgründe des Urteils vom 8. März 2022 im Verfahren W 4 K 20.553 (vgl. S. 9 unter 2.2.) verwiesen.

    Das Gericht geht dabei von einer monatlichen Mietersparnis von rund 700, 00 EUR aus (die erhaltene Nettomiete für das Anwesen betrug zuletzt 720, 00 EUR, vgl. S. 3 des Urteils vom 8. März 2022 - W 4 K 20.553).

  • VG Würzburg, 28.05.2020 - W 4 S 20.554

    Wirkung einer Duldungsanordnung gegenüber neuem Mieter

    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Der vorangegangene Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (W 4 S 20.554) war bereits mit Beschluss vom 28. Mai 2020 abgelehnt, die hiergegen gerichtete Beschwerde war mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (9 CS 20.1771) zurückgewiesen worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren W 4 K 23.1400, W 4 K 20.553, W 4 S 20.554 und W 4 K 08.2251 sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die entsprechenden Ausführungen im Beschluss vom 28. Mai 2020 im Verfahren W 4 S 20.554 (vgl. S. 8 des Beschlusses unter 2.1.2.2.) und die Entscheidungsgründe des Urteils vom 8. März 2022 im Verfahren W 4 K 20.553 (vgl. S. 9 unter 2.2.) verwiesen.

  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 9 CS 20.1771

    Einwendungen gegen isolierte Zwangsgeldandrohnung

    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Der vorangegangene Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (W 4 S 20.554) war bereits mit Beschluss vom 28. Mai 2020 abgelehnt, die hiergegen gerichtete Beschwerde war mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (9 CS 20.1771) zurückgewiesen worden.

    Diese Auffassung wurde auch seitens des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt (vgl. S. 5 des Beschlusses vom 18.1.2021 im Verfahren 9 CS 20.1771).

  • VG Würzburg, 23.06.2009 - W 4 K 08.2251

    Beseitigungsanordnung; Duldung des Wohngebäudes bis zur Nutzungsaufgabe;

    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Nachdem die Klage gegen den Bescheid vom 24. November 2008 mit Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. Juni 2009 (W 4 K 08.2251) abgewiesen und in der Folge der Antrag auf Zulassung der Berufung durch Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 26. April 2012 (9 ZB 09.1726) abgelehnt worden war, wurde der vorgenannte Bescheid bestandskräftig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren W 4 K 23.1400, W 4 K 20.553, W 4 S 20.554 und W 4 K 08.2251 sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Der öffentlichen Sicherheit unterfallen insbesondere die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 69, 315 (352); BayVerfGH BayVBl. 1990, 685 (689); BayVerfGHE 4, 194 ff.; Holzner in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, Stand 1.1.2023, Art. 6 LStVG Rn. 8).
  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Der öffentlichen Sicherheit unterfallen insbesondere die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 69, 315 (352); BayVerfGH BayVBl. 1990, 685 (689); BayVerfGHE 4, 194 ff.; Holzner in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, Stand 1.1.2023, Art. 6 LStVG Rn. 8).
  • VGH Bayern, 31.03.2010 - 9 ZB 07.2172
    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Gemeint ist insoweit eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; nur diese rechtfertigt eine Anwendung von unmittelbar wirkenden Zwangsmaßnahmen (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2010 - 9 ZB 07.2172 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 9 ZB 15.1989

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung im Hinblick auf Umbaumaßnahmen zwecks Nutzung

    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Insbesondere ist auch der Erlass einer vorbeugenden Nutzungsuntersagung bereits dann gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, aus denen auf eine unmittelbar bevorstehende rechtswidrige Nutzung geschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 9 ZB 15.1989 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869

    Untersagung der Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken

    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Auch sind hinsichtlich der erlassenen Nutzungsuntersagung unter Berücksichtigung der Regelung des § 114 Satz 1 VwGO keine Ermessensfehler ersichtlich, zumal bei Art. 76 Satz 2 BayBO regelmäßig von einem sog. intendierten Ermessen auszugehen ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 26.4.2023 - 1 ZB 22.1869 - juris Rn. 14; aus der Literatur siehe nur Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand: 151. EL 8/2023, Art. 76 Rn. 301).
  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 9 ZB 09.1726

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Beseitigungsanordnung für verschiedene

    Auszug aus VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402
    Nachdem die Klage gegen den Bescheid vom 24. November 2008 mit Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. Juni 2009 (W 4 K 08.2251) abgewiesen und in der Folge der Antrag auf Zulassung der Berufung durch Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 26. April 2012 (9 ZB 09.1726) abgelehnt worden war, wurde der vorgenannte Bescheid bestandskräftig.
  • VGH Bayern, 29.09.2003 - 9 CS 03.1815
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht